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Vertragsverhandlungen

Wenn Sie sich dazu entschieden haben eine Gebäudereinigung zu engagieren, sollten Sie sich natürlich erst einmal ein schriftliches Angebot - dies muss für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich angefertigt werden - erstellen lassen. Je genauer Sie dabei die Tätigkeiten, die Ihre neue Gebäudereinigung bei Ihnen durchführen soll, beschreiben, am besten mit genauen Flächenangaben, umso genauer kann das Angebot erstellt werden. Auch eine gemeinsame Besichtigung des Objektes ist in der Regel empfehlenswert.

Außerdem erspart Ihnen dies spätere Unstimmigkeiten, denn es gibt natürlich sehr "schlaue Unternehmen", die gerne mal Leistungen, die im Angebot vergessen wurden, bei der Rechnungsstellung sich vergolden lassen.

Gebäudereinigungsvertrag – worauf Sie achten müssen

Fensterreinigung durch professionelle Fensterreiniger

Wenn Sie sich nun für eine Gebäudereinigung entschieden haben, sollten Sie es nicht versäumen, eine sich auf das Angebot beziehende schriftliche Vereinbarung zu treffen. Zwar gelten mündliche Verträge in der Regel auch, jedoch ist bei evtl. Streitigkeiten das immer die schlechteste Wahl.

Bei kleineren Aufträgen reicht eine kurze schriftliche Auftragsbestätigung. Bei größeren Aufträgen oder bei Unterhaltsreinigungen sollte dringend ein Werkvertrag abgeschlossen werden, der auch ein umfassendes Leistungsverzeichnis enthält.